Flugleiter, bzw. stellvertretender Flugleiter

Flugleiter sind alle volljährigen, aktiven- und alleinflugberechtigten Mitglieder des Aero-Modelclubs Markgräflerland, die den Kenntnisnachweis zum Betrieb von Flugmodellen gemäß § 21a Abs. 4 Nr. 3 der Luftverkehrsordnung absolviert haben.

Mitglieder, die alleine oder zu zweit ohne Flugleiter am Platz fliegen wollen müssen einen gültigen Kenntnisnachweis bzw. den entsprechenden Nachweis vom LBA (Drohnenführerschein A1/A3) vorweisen können.

Ein Kenntnisnachweis bzw. Drohnenführerschein ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Flugbetrieb mit einem eingesetzten Flugleiter stattfindet.

Ein Flugbetrieb ab 3 Modellflugpiloten darf nur bei Anwesenheit eines Flugleiters durchgeführt werden, der den Flugbetrieb überwacht und erforderlichenfalls ordnend eingreift.

Flugleiter ist das dritte volljährige Vereinsmitglied, das auf dem Platz erscheint- oder derjenige, auf den sich die Anwesenden Piloten untereinander einigen.

Der Flugleiter darf während seiner Aufsichtspflicht selbst keine Modelle steuern. Er kann sich jedoch mit einem Vereinsmitglied absprechen, der Ihn, während er selbst Modelle betreibt, für diese Zeit vertritt. Dieser Vorgang ist im Modellflugbuch mit Angabe von Namen des Flugleiters, seines Stellvertreters- und unter Angabe genauer Zeiten schriftlich festzuhalten.

Der Flugleiter hat sich im Zweifel durch Einsichtnahme in die erforderlichen Dokumente eines jeden Modellpiloten zu überzeugen, dass der gültige Kenntnisnachweis und eine Haftpflichtversicherung vorliegt.

Er darf ebenfalls Einsicht in den für mit Kraftstoff betriebene Motor- oder Turbinenmodelle erforderlichen Lärmpass verlangen.

Ferner muss er den Flugbetrieb einstellen, wenn die Wetterbedingungen oder andere Gegebenheiten einen sicheren Flugbetrieb gefährden.

Der Flugleiter muss den Einsatz und die Aufstiegserlaubnis untersagen, wenn die erforderlichen Nachweise nicht erbracht werden können, oder wenn die Flugsicherheit des jeweiligen Modells nicht gewährleistet werden kann.

 

Den Anforderungen des Flugleiters ist
unbedingt Folge zu leisten.

Bei Verstößen gegen die bestehende Flugordnung kann er jederzeit ein Flugverbot aussprechen. Er übt für den Verein das Hausrecht am Platz aus und kann Personen, die den ordnungsgemäßen Ablauf des Flugbetriebes stören, vom Platz verweisen. Eventuelle Ahndungsmaßnahmen hat er schriftlich im Flugbuch festzuhalten und dem Vereinsvorstand mitzuteilen. Dieser entscheidet ggf. über weitere Maßnahmen.

Der Flugleiter hat alle notwendigen Eintragungen im Flugleiter-Tagesbericht vollständig und leserlich einzutragen. Es ist stets die bestehende Vereinsvorlage, unter Eingabe von Tag, Uhrzeit und Seitenzahl aus dem Modellflugbuch zu verwenden. Der Flugleiter ist verantwortlich, für alle korrekten Einträge im Flugleiter-Tagesbericht während seiner Flugleiter-Tätigkeit.